Tarifautonomie
Im Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) gesichertes Prinzip, das den Arbeitgebern und Arbeitnehmern als "Tarifpartnern" ermöglicht, Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeiten, Urlaub etc.) frei von staatlichen Eingriffen auszuhandeln und zu vereinbaren.