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Urabstimmung

Befragung aller Mitglieder einer Organisation, beispielsweise Partei oder Gewerkschaft. In Deutschland geht die Urabstimmung von Gewerkschaftsmitgliedern einem Arbeitskampf voraus. Dabei legt die Gewerkschaft den abstimmungsberichtigten Mitgliedern das Angebot der Arbeitgeberseite vor, mit der Empfehlung, es abzulehnen und Arbeitskampfmaßnahmen, zum Beispiel einen Streik, einzuleiten. Eine Zustimmung von 75 % der Mitglieder ist in aller Regel die Voraussetzung für einen Streik. Nach erneuten Verhandlungen wird das zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern ausgehandelte Ergebnis den Mitgliedern in einer 2. Urabstimmung erneut vorgelegt. Stimmen weniger als 75% der Mitglieder für eine Fortführung des Streiks, gelten das Angebot als angenommen und der Streik als beendet.
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