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Flaggenstreit

Politischer Meinungsstreit, symbolisch und mitunter handgreiflich ausgetragen durch die Verwendung der Flaggen "Schwarz-Weiß-Rot" (deutschnational und antirepublikanisch) und "Schwarz-Rot-Gold" (republikanisch). Er macht die politische Zerrissenheit der Gesellschaft in der Weimarer Republik deutlich. Obwohl seit 1919 verfassungsmäßiges Staatssymbol, wird "Schwarz-Rot-Gold" angefeindet und befindet sich bald auch an den Stränden Schleswig-Holsteins in der Defensive: Aus vielen Seebädern häufen sich Beschwerden über heruntergerissene Fahnen und Pöbeleien, so dass schon 1926 ein Erlass des preußischen Innenministeriums zum "Schutz der Reichsfarben in den Seebädern" ergeht. Die deutschnationale Einschüchterung wirkt trotzdem: Eine Zählung des völkischen Zeitungsblatts "Fridericus" ergibt 1928 eine eindeutige Verteilung der Republikgegner und -unterstützer: in Westerland wehen neben 298 schwarz-weiß-roten Fahnen lediglich 24 schwarz-rot-goldene, im antisemitischen Heiligenhafen sind es sogar nur 22 gegenüber 379 schwarz-weiß-roten Flaggen. Auch am Badestrand scheint sich zu zeigen: eine "Republik ohne Republikaner".
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