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Ariernachweis (auch Abstammungsnachweis)

urkundlich beglaubigte Ahnentafel in der nationalsozialistischen Gesellschaft, die die „dt. oder artverwandte Abstammung“ beziehungsweise den „Grad eines fremden Bluteinschlages“ dokumentiert, auch in Form eines Ahnenpasses. Er bestimmt die rechtliche und soziale Stellung, später auch über Leben und Tod seiner Besitzer. Im öffentlichen Dienst wird er schon 1933 eingeführt, für alle Deutschen nach den „Nürnberger Gesetzen“ 1935. Für eine Mitgliedschaft in der NSDAP oder ihren Organisationen ist der „große“ Abstammungsnachweis bis 1800 nötig, für die SS sogar bis 1750, sonst der „kleine“ Nachweis bis zur Großelterngeneration.
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