v i m u . i n f o
Dansk version
grenzen politik wirtschaft gesellschaft kultur meer

Die Machtverteilung laut Grundgesetz

Es gibt insgesamt 94 Paragrafen im Grundgesetz des Jahres 1915 und 8 weitere im heutigen Grundgesetz von 1953. In beiden Varianten ist das Verhältnis zwischen König und Parlament von zentraler Wichtigkeit. Der König hat auch im geltenden Grundgesetz große formale Macht. Der Regent bzw. die Regentin, zur Zeit Königin Margrethe II., hat in Realität keinen politischen Einfluss. Obwohl der Regent laut Grundgesetz die Exekutive bildet, ist in Wirklichkeit die Regierung in Besitz dieser Macht. Heutzutage besteht die einzige Aufgabe der Königin darin, die Vorsitzenden der Parteien bei einem Regierungswechsel zu empfangen, um daraufhin den Politiker, der die Regierung bilden soll, zu ernennen.
Um diese Inhalte anzusehen, wird der Flashplayer 9 benötigt. Zum Download
audioDidaktische Bemerkungen
audioZusatzmaterial
case storyFallbeispiele
multimediaMultimedia
photosAbbildungen
sourceQuellen
imageBiografien
lexiconLexikon