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Schutzhaft

"Schutzhaft": Polizeilich angeordnete Inhaftierung von Personen ohne richterlichen Beschluss in Gefängnissen und Konzentrationslagern, basierend auf der "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933 . Das NS-Regime setzt das Instrument zur Bekämpfung seiner Gegner ein. Die im Schutzhaftbefehl enthaltene Standardformel – "Wegen ... ist gegen Sie in der Bevölkerung eine so gereizte Stimmung entstanden, dass sowohl Ihre persönliche Sicherheit als auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet sind. Zur Abwendung der daraus drohenden Gefahr wird hiermit gegen Sie Schutzhaft verhängt." – täuscht vor, dass der Verhaftete selbst geschützt würde.
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