v i m u . i n f o
Dansk version

Volksgerichtshof

"Volksgerichtshof" (VGH): 1934 geschaffener "Sondergerichtshof" mit Sitz in Berlin, um Verfahren wegen Hoch- und Landesverrats durchzuführen. Im Laufe der Zeit ist der VGH für immer mehr Anklagepunkte zuständig. Er entwickelt sich zu einem Instrument des NS-Regimes zur Einschüchterung und Aburteilung von Gegnern – oft durch Schauprozesse mit Todesurteilen. Rechtsmittel gegen die Urteile sind nicht zulässig.
Um diese Inhalte anzusehen, wird der Flashplayer 9 benötigt. Zum Download