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Gleichberechtigung

Erst am 28. Juni 1902 erscheint eine schriftliche Fassung der bereits von Kaiser Wilhelm II. im "Kieler Erlaß" verkündeten Reformen. Darin heißt es, dass

"[...] für den Offiziersberuf als Nachweis des erforderlichen Bildungsgrades die Reifezeugnisse der Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen gleichwertig sind und die Primanerzeugnisse zur Ablegung der Fähnrichsprüfung berechtigen: Die Oberrealschüler haben in derselben die fehlende Kenntnis des Lateinischen durch Mehrleistung in den anderen Prüfungsfächern auszugleichen, während für den Seeoffizierberuf die Abiturienten der Oberrealschulen die fehlende Kenntnis des Lateinischen durch das Mindestprädikat ?gut? im Englischen und Französischen auszugleichen haben."



Ein späterer Ministerial-Erlass vom 27. November 1902 regelt den Zugang zu den Universitäten:

"Wer das Reifezeugnis einer preußischen oder gleichstehend anerkannten deutschen Oberrealschule besitzt, erwirbt das Reifezeugnis eines Realgymnasiums durch Ablegung einer Prüfung im Lateinischen. Wer das Reifezeugnis eines deutschen Realgymnasiums oder einer Oberrealschule besitzt, erwirbt das Reifezeugnis eines Gymnasiums durch Ablegung einer Prüfung im Lateinischen und Griechischen, die auf Antrag auch auf das Hebräische ausgedehnt werden kann."

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