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Ausländischer Arbeiter

"Die unverändert angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt führt nunmehr auch bei uns zur Einstellung von zunächst 45 ausländischen Arbeitern, hauptsächlich Spaniern, durch die jedoch die Abwanderung von Arbeitskräften im Laufe des Geschäftsjahres nicht voll ausgeglichen werden konnte. Der Mangel an Arbeitskräften ist durch Einführung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42,5 Stunden ab 1. Januar 1962 noch verstärkt worden. Es mussten daher weitere 80 Arbeiter aus Spanien angefordert werden."

Dieser Auszug aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 1960/61 verdeutlicht die Beweggründe für die Anwerbung ausländischer Arbeiter.

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