Die Landesregierung habe alle Fragen der Wiedergutmachung "stets als eine sittliche Verpflichtung angesehen. Sie hat die Entschädigungsverfahren beschleunigt und mit jedem nur vertretbaren Wohlwollen durchgeführt."
So resümiert Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel in seiner Regierungserklärung am 16. Januar 1961 die schleswig-holsteinische Politik der Wiedergutmachung seit 1957.