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Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel

Die Landesregierung habe alle Fragen der Wiedergutmachung "stets als eine sittliche Verpflichtung angesehen. Sie hat die Entschädigungsverfahren beschleunigt und mit jedem nur vertretbaren Wohlwollen durchgeführt."

So resümiert Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel in seiner Regierungserklärung am 16. Januar 1961 die schleswig-holsteinische Politik der Wiedergutmachung seit 1957.

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