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Begriffe

Begriffe beinhalten oft Wertungen, darum sind auch in diesem Fall Definitionen nicht unumstritten: In der Regel (und in unseren Texten) werden unter „Flüchtlingen“ die Menschen verstanden, die aus Angst vor der sowjetischen „Roten Armee“ gen Westen flohen, als „Vertriebene“ dagegen jene bezeichnet, die von den Siegern zur Ausreise genötigt oder gezwungen wurden. Um die Unfreiwilligkeit und den Rückkehrwillen zu betonen, bevorzugten die Betroffenen für alle Gruppen den Begriff „Vertriebene“. Davon abgesehen gab es entschädigungsrelevante juristische Unterscheidungen.
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