v i m u . i n f o
Dansk version
grenzen politik wirtschaft gesellschaft kultur meer

Auszug aus der Satzung des 'Landjugendverbandes Schleswig-Holstein e.V.' (verabschiedet am 13. September 1950)

"Die Tätigkeit im Landjugendverband richtet sich:

1. auf die fachliche Weiterbildung zu tüchtigen Gliedern des Landvolkes durch Vortrags- und Diskussionsabende, Fortbildungskurse, Lehr- und Besichtigungsfahrten, Wettkämpfe und Arbeitsvorhaben

2. auf die mitbürgerliche Bildung im Sinne einer demokratischen Lebens- und Staatsauffassung durch Vorträge und Aussprachen, Studienkurse, Auslandsbesuche, praktische Übungen, Besuche von Parlamentssitzungen und durch die Anwendung demokratischer Formen in unserer Organisation

3. auf die Pflege eigenständiger Kultur durch Vorträge und Ausspracheabende, Film- und Lichtbildvorführungen, Laienspiel, Volkstanz, Gesang, Literatur und durch Dorf- und Heimatabende

4. auf die Pflege gesunder Lebensführung. ...

Das soll erreicht werden:

1. unter Hilfe und Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Dorf-, Berufs-, Fach-, und Volkshochschulen, sowie in Verbindung mit anderen landwirtschaftlichen Organisationen und erfahrenen Bauern und Bäuerinnen

2. in Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden

3. in Verbindung mit der Landjugend anderer Nationen


Auszug aus der Satzung des "Landjugendverbandes Schleswig-Holstein e.V." (Neufassung der Satzung nach Satzungsanträgen der ordentlichen Landesversammlung am 18. September 1994, am 04. September 1999, am 02. September 2001, am 09. September 2002)
Name und Sitz
§ 1

1. Der Landjugendverband Schleswig-Holstein e.V. - nachfolgend Landjugendverband genannt - ist eine freie parteipolitisch unabhängige, überkonfessionelle Vereinigung junger Menschen des ländlichen Raumes. Sein Sitz ist Rendsburg.

2. Der Landjugendverband ist Mitglied des Bundes der Deutschen Landjugend.

3. Der Landjugendverband ist Mitglied im Landesjugendring.

Aufgaben
§ 2

1. Der Landjugendverband versteht sich als ein demokratisches Organ der Jugend- und Erwachsenenbildung.

2. Die Tätigkeit erstreckt sich auf:

a) Hinführung der jungen Menschen zu kritischem, sozialem und tolerantem Verhalten gegenüber der demokratischen Gesellschaft und den Mitmenschen;

b) Hinführung zum persönlichen und sozialen Einsatz in der Gesellschaft;

c) Hinführung zur kritischen Auseinandersetzung mit dem geschlechtsbezogenen Rollenverhalten;

d) Förderung der Allgemein- und Berufsbildung durch eine praktische Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen, kirchlichen und berufsständischen Organisationen;

e) Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen sowie Vorhaben mit anderen Organisationen;

f) Förderung der internationalen Zusammenarbeit und des Jugendaustausches;

g) Förderung der Beziehungen zwischen Stadt und Land;

h) die Durchsetzung der Ziele des Landjugendverbandes unter Wahrung der Rechte und Belange seiner Mitglieder.

i) Förderung der Arbeit der Untergliederungen sowie die Beschaffung der Mittel hierzu.

j) Förderung des Wohlfahrtswesens in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum, insbesondere durch den Einsatz von Zivildienstleistenden.

Um diese Inhalte anzusehen, wird der Flashplayer 9 benötigt. Zum Download