Quelle: Hansen, Nils: Fabrikkinder. Zur Kinderarbeit in schleswig-holsteinischen Fabriken im 19. Jahrhundert. Neumünster 1987.
Muster einer Arbeitskarte für Kinder unter 14 Jahren.
Mit dem grundsätzlichen Verbot der Fabrikarbeit für Kinder unter 12 Jahren mussten die 12- und 13jährigen Kinder nun eine Arbeitskarte führen, die das Alter und auch die „Schulverhältnisse“ dokumentierte.