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RAF Prozesse

Nur wenigen der Anschläge, die auf das Konto der RAF gingen, sind vor Gericht vollständig detailliert aufgeklärt worden; oft blieb unklar, wer welche Tat tatsächlich begangen hat. Ein Beispiel hierfür ist der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, über den im Jahr 2007 viel gesprochen wird. Dies liegt auch in der Tatsache begründet, dass die Angeklagten ihrem "Kodex" folgend schwiegen - auch wenn sie zu Unrecht verurteilt wurden. Die Prozesse gegen die RAF-Terroristen - der erste fand 1971 gegen Horst Mahler statt - sind auch oder gerade mit zeitlichem Abstand durchaus kritisch zu betrachten. Oft handelte die Justiz übermäßig hart und missachtete dabei rechtsstaatliche Prinzipien. Vor allem gilt das für den so genannten "Stammheimer Prozess" zwischen 1975 und 1977 gegen die Köpfe "erste Generation" der RAF, Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Holger Meins und Jan-Carl Raspe. Die Arbeit der Verteidigung wurde behindert, ihre Gespräche mit den Angeklagten abgehört, unveröffentlichtes Material an die Presse gegeben. Auch in anderen Prozessen stützte sich das Gericht auf zweifelhafte Zeugenaussagen oder erklärte gewichtige Alibis für nicht glaubwürdig. Dieses zweifelhafte Vorgehen der Justiz trug sicherlich auch dazu bei, dass zahlreiche Menschen mit den RAF-Terroristen sympathisierten und später ein "Mythos" RAF entstehen konnte, der die mörderischen Taten verharmlost.
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