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Arbeitslosengeld 2

Zum 1. Januar 2005 eingeführte staatliche Sozialleistung, die das "Existenzminimum" sichern soll. Sie entstand aus der Zusammenlegung der ehemaligen "Arbeitslosenhilfe" und der "Sozialhilfe". Das ALG 2 wird nur nach einer vorherigen Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt, in der der Antragsteller seine Vermögensverhältnisse lückenlos offen legen muss. Vor einer Bewilligung des ALG 2 muss der Antragsteller sein eigenes Vermögen bis auf einen geringen Freibetrag, der 250 Euro pro Lebensjahr beträgt, aufbrauchen. Der Regelsatz des ALG 2 beträgt 2007 345 Euro monatlich. ALG 2 wird nicht nur an Langzeitarbeitslose ausgezahlt, es kann auch als Ergänzung zu einem nicht bedarfsdeckenden Einkommen oder ALG 1 gezahlt werden. Empfänger des ALG 2 müssen unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation jede Form von zumutbarer Arbeit annehmen, sonst können ihnen die Leistungen gekürzt werden. Das ALG 2 wurde mit dem "Hartz IV-Gesetz" eingeführt und wird daher auch "Hartz IV" genannt.
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