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Familienbad

„Das Baden ist nur an den mit Tafeln als Herrenbad (Damenbad) bezeichneten Plätzen unter Benutzung einer Badekarre und nur von 6 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags erlaubt. Das Baden ist, sobald die Flaggen am Strande und auf den Dünen eingezogen sind, untersagt. Auch dürfen der Badestrand sowie die längs desselben gelegenen Dünen von Herren nicht betreten werden, so lange die Flaggen aufgezogen sind. Das Baden am Strande darf nicht ohne Benutzung von Badekleidung stattfinden. Am Damenstrand dürfen Knaben, welche über 5 und unter 8 Jahre alt sind, nur in den Stunden von 11 bis 1 Uhr baden, Knaben über 8 Jahren ist die Benutzung des Damenstrandes verboten. Nur in Ausnahmefällen, wenn vielleicht die betr. Knaben sehr zart oder kränklich und besonderer Aufsicht benöthigt sind, wolle man sich gefälligst mit der Direktion verständigen.“

Auszug aus der Badeordnung der Nordseebäder Sylts aus der Saison 1900.

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