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"Generalplan Küstenschutz"

"Die Schonung von Natur und Landschaft ist nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern eigenes Anliegen des Küstenschutzes. … Küstenschutzanlagen sollen neben der Erfüllung ihrer Küstenschutzfunktionen wegen ihrer Lage am Meer möglichst auch Naturerlebnis- und Erholungsbedürfnisse der Menschen befriedigen. Deshalb sollen neben dem Naturschutz die Entwicklung und Erfüllung von weiteren Zielen des Landes wie Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus angemessen berücksichtigt und unter Beachtung der berechtigten Küstenschutzbelange ermöglicht und gefördert werden."

Der neue "Generalplan Küstenschutz" des "Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein" aus dem Jahre 2001 vollzieht die Entwicklung der jüngsten Vergangenheit mit ein und berücksichtigt neben dem reinen Küstenschutz noch zahlreiche weitere Interessen, vor allem auch den Umweltschutz. Im Generalplan aus dem Jahre 1963 spielte Umweltschutz als gesellschaftliches Thema noch keine Rolle.

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