"Am 12. Januar 1942 schreibt die junge polnischen Zwangsarbeiterin Irene [korrekt: Irena] S. an ihre Freundin in der Heimat. Die deutsche Sicherheitspolizei .fischt. den Brief bei einer Hausdurchsuchung im Zielort Prezemysl ab und übersetzt:
Das Schleswig-Holsteinische .Sondergericht. verurteilt Irena S. aufgrund des Briefinhalts wegen .Deutschfeindlicher Gesinnung. zu drei Jahren verschärftem Straflager. . Ihr weiterer Verbleib ist unbekannt.
Briefe wie dieser zählen zu den raren Quellen, die die direktesten und zeitlich unmittelbarsten Äußerungen ausländischer Arbeitskräfte über ihr Leben und Arbeiten enthalten. Zeitzeuginnen und Zeitzeugen dagegen betrachten die Ereignisse Jahrzehnte später anders: Sie waren äußeren Einflüssen ausgesetzt, haben zwischenzeitlich neue Informationen und Interpretationen aufgenommen und erinnern sich vor allem an für sie besonders bedeutungsvolle Personen oder Ereignisse. Sie haben die Vergangenheit für sich eingeordnet und moduliert."
Quelle: LAS Abt. 358 Nr. 5397