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Die "14 Kieler Punkte"

"1. Freilassung sämtlicher Inhaftierten und politischen Gefangenen.

2. Vollständige Rede und Pressfreiheit.

3. Aufhebung der Briefzensur.

4. Sachgemäße Behandlung der Mannschaften durch Vorgesetzte.

5. Straffreie Rückkehr sämtlicher Kameraden an Bord und in die Kasernen.

6. Die Ausfahrt der Flotte hat unter allen Umständen zu unterbleiben.

7. Jegliche Schutzmaßnahmen mit Blutvergießen haben zu unterbleiben.

8. Zurückziehung sämtlicher nicht zur Garnison gehöriger Truppen.

9. Alle Maßnahmen zum Schutz des Privateigentums werden sofort vom Soldatenrat festgesetzt.

10. Es gibt außer Dienst keine Vorgesetzten mehr.

11. Unbeschränkte persönliche Freiheit jedes Mannes von der Beendigung des Dienstes bis zum Beginn des nächsten Dienstes.

12. Offiziere, die sich mit den Maßnahmen des jetzt bestehenden Soldatenrates einverstanden erklären, begrüßen wir in unserer Mitte. Alles übrige hat ohne Anspruch auf Versorgung den Dienst zu quittieren.

13. Jeder Angehörige des Soldatenrates ist von jeglichem Dienst zu befreien.

14. Sämtliche in der Zukunft zu treffende Maßnahmen sind nur mit der Zustimmung des Soldatenrates zu treffen.

Diese Forderungen sind für jede Militärperson Befehl des Soldatenrates".

Dieser Auszug aus den „14 Kieler Punkten“ stellt das am 4. November 1918 verabschiedete Programm des am gleichen Tag gegründeten Kieler „Soldatenrates“ dar. Deutlich wird bei diesem Forderungskatalog, dass zu diesem Zeitpunkt eine klare politische Perspektive noch fehlt.

Kilde: Zit. nach Berlin, Jörg: Die deutsche Revolution 1918/19. Quellen und Dokumente. Köln 1979, S. 160f.

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